Häufig gestellte Fragen

Warum eine Privatpraxis?

Die Wahl, eine Private physiotherapeutische Praxis zu eröffnen, war für mich nicht leicht. Immer wieder stellte ich mir die Frage, wie ich die hohen Standards, die ich an meine Arbeit stelle, in einem vorgegebenen Zeitrahmen umsetzen kann. Durch meine Erfahrungen wusste ich, dass eine 20-minütige Behandlung oft nicht ausreicht, um den individuellen Bedürfnissen meiner Patienten gerecht zu werden.

Je mehr Fortbildungen man als Therapeut macht, desto größer wird ein “Werkzeug Koffer”, die vorgegebene Zeit in einer von Kassen zugelassenen Praxis (20 Minuten) bleiben aber gleich. Da war für mich klar, an der Qualität will ich keine abstriche machen & dafür brauche ich Zeit.

Deshalb habe ich mich entschieden, einen anderen Weg zu gehen und meine Praxis so zu gestalten, dass ausreichende Zeit für jede Behandlung bleibt. Dies ermöglicht mir, individuell auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Patienten einzugehen, die Qualität meiner Therapie auf einem hohen Niveau zu halten und somit eine nachhaltige Verbesserung ihrer Gesundheit zu fördern.

Dürfen nur Privatpatienten behandelt werden?

Nein. Behandelt werden kann jeder. Ich habe jedoch keine Gesetzliche Kassenzulassung. Somit ist die 60 min Behandlung eine Eigenleistung.

Brauche ich ein Rezept vom Arzt?

Wenn Sie Privatversichert sind und die Behandlung bei Ihrer Versicherung einreichen möchten, dann ja!

Ist das nicht in Ihrem Interesse oder Sie sind Gesetzlich versichert, dann brauchen Sie nicht unbedingt ein Rezept vom Arzt. Durch den Heilpraktiker für Physiotherapie mir die Behandlung auch ohne Rezept vom Arzt möglich.

Wenn Sie jedoch vorher eine Absprache vom Arzt wünschen und der Ihnen beispielsweise ein Privatrezept ausstellt, dann ist das jederzeit möglich.

Sind sie schon fertig mit der Osteopathie Ausbildung?

Nein. Voraussichtlich beende ich die Ausbildung 2028. In der Regel übernimmt die Gesetzliche Kasse einen Teil der Behandlung. Das dürfen Sie selbst bei Ihrer Krankenkasse erfragen.